Anmeldung

Jedes Kind ab 3 Jahren hat einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Zu uns kommen Kinder aus dem gesamten Stadtgebiet Helmstedt, unabhängig von ihrer religiösen oder kulturellen Prägung.
Bei uns sind alle Familien herzlich willkommen. Folgende Kriterien zählen zur Aufnahme:
Zum einem das Geburtsdatum des Kindes und das Datum des von allen Kindergärten Helmstedts festgelegten Anmeldestichtages.
Hinzu kommt die Verfügbarkeit von freien Kindergartenplätzen, welche von den Abgängen der Schulanfänger abhängig ist.
Entgeldbeitrag
Das Entgelt für den Kindergartenplatz richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung der Stadt Helmstedt und ist einkommensabhängig gestaffelt.
Die Höhe des Elternbeitrages wird vor Aufnahme des Kindes ermittelt.
Sowohl im Elternbeitrag als auch im Essgeld sind betriebsbedingte Schließtage und Ferienzeiten berücksichtigt, sodass auch für diese Zeiten der Beitrag zu entrichten ist.
Zusätzlich wird von jedem Kind extra eine sogenannte Verpflegungspauschale erhoben. Mit dieser Summe wird die Küchenkraft mitfinanziert.